Nachbarschaftshilfe, engagierte Einzelpersonen, Einzelhelfer:innen
Informieren Sie sich hier über die anerkennungsfähige Nachbarschaftshilfe und Hilfe durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen für Pflegebedürftige in den verschiedenen Bundesländern Deutschlands.
„Helfen ist machbar, Herr Nachbar! Helfen macht Sinn, Frau Nachbarin!“
Viele Menschen mit Pflegebedarf brauchen nicht nur professionelle Pflege, sondern soziale Zuwendung und Unterstützung vor allem auch im Alltag. Nachbarschaftshilfe stellt hier eine sinnvolle Ergänzung in der haushaltsnahen Versorgung von Pflegebedürftigen dar. Sie trägt dazu bei, dass hilfe- und pflegebedürftige Menschen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben und ihren Alltag möglichst selbstständig und unabhängig bewältigen können.
Um die Unterstützung in der Nachbarschaft zu fördern, haben verschiedene Bundesländer die Nachbarschaftshilfe als ein Angebot zur Unterstützung im Alltag im Sinne der Pflegeversicherung landesrechtlich anerkannt. Pflegebedürftige können im Rahmen der Pflegeversicherung daher auch den Entlastungsbetrag für die anerkannten Einzelhelferinnen und Einzelhelfer in Anspruch nehmen.
Es handelt sich hierbei um die Unterstützung einer pflegebedürftigen Person durch engagierte Einzelhelfende, die freiwillig, nicht erwerbsmäßig und ohne Gewinn- und Einkommenserzielungsabsicht tätig werden. Die Hilfe wird hierbei privat, aber nicht im eigenen Haushalt der Helferin oder des Helfers erbracht. Sie ist eine Unterstützung bei Dingen des alltäglichen Lebens und findet im sozialen, aber nicht im verwandtschaftlichen Nahraum statt. Im Zentrum steht das Interesse, einer pflegebedürftigen Person mit Unterstützungsbedarf zu helfen und so die Pflege sozialer Kontakte oder den Verbleib im vertrauten Zuhause zu fördern.
Wie und zu welchen Bedingungen genau eine Anerkennung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe in den einzelnen Bundesländern erfolgen kann, wird in den Rechtsverordnungen der Länder rechtlich geregelt.