Nachbarschaftshilfe. Entlastungsbetrag. Servicepunkte.

Informieren Sie sich hier über die anerkennungsfähige Nachbarschaftshilfe in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland. Nachbarschaftshilfe stellt eine sinnvolle Ergänzung in der haushaltsnahen Versorgung von Pflegebedürftigen dar. Sie ermöglicht es hilfe- und pflegebedürftigen Menschen möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden bleiben zu können und ihren Alltag selbstständig und unabhängig bewältigen zu können. Um die Unterstützung in der Nachbarschaft zu fördern, haben verschiedene Bundesländer die Nachbarschaftshilfe als ein Angebot zur Unterstützung im Alltag landesrechtlich anerkannt. Pflegebedürftige können nun auch den Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen. Wie und zu welchen Bedingungen genau eine Anerkennung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe in den einzelnen Bundesländern erfolgen kann, wird in den Rechtsverordnungen der Länder näher beschrieben.

Projekt.

Mit dem Ziel, die Versorgung von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in ihren eigenen vier Wänden zu verbessern, hat das Bundesministerium für Gesundheit zusammen mit dem Kuratorium Deutsche Altershilfe im Zeitraum von 2017 bis 2020 ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt zur Förderung der landesrechtlich anerkannten Nachbarschaftshilfe umgesetzt. Unter dem Projekttitel „Förderung von Nachbarschaftshilfe durch Servicepunkte“ wurden die Care- und Casemanagementpotentiale bestehender Organisationen (u.a. von Pflegestützpunkten, Mehrgenerationenhäusern, Seniorenbüros und Freiwilligen-Agenturen) in verschiedenen Bundesländern durch die Einrichtung sogenannter „Servicepunkte“ konzeptionell erweitert und anschließend erprobt, ob diese Unterstützungsstruktur durch eine wohnortnahe Netzwerkarbeit, Beratung, Vermittlung und Begleitung Nachbarschaftshilfe fördert und Pflegebedürftige unterstützen kann.