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Nachbarschaftshilfe kann eine sinnvolle Ergänzung in der häuslichen Versorgung von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen darstellen. Durch die Möglichkeit der Anerkennung gemäß § 45a SGB XI wurde die Nachbarschaftshilfe in einigen Bundesländern mittlerweile sozialrechtlich verankert und durch die damit einhergehende Möglichkeit den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI nutzen zu können, zusätzlich aufgewertet.

Mit dem Ziel, die Versorgung von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in ihren eigenen vier Wänden zu verbessern, hat das Bundesministerium für Gesundheit zusammen mit dem Kuratorium Deutsche Altershilfe im Zeitraum von 2017 bis 2020 ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt zur Förderung der landesrechtlich anerkannten Nachbarschaftshilfe umgesetzt. Unter dem Projekttitel „Förderung von Nachbarschaftshilfe durch Servicepunkte“ wurden die Care- und Casemanagementpotentiale bestehender Organisationen (u. a. von Pflegestützpunkten, Mehrgenerationenhäusern, Seniorenbüros und Freiwilligen-Agenturen) in verschiedenen Bundesländern durch die Einrichtung sogenannter „Servicepunkte“ konzeptionell erweitert und anschließend erprobt, ob diese Unterstützungsstruktur durch eine wohnortnahe Netzwerkarbeit, Beratung, Vermittlung und Begleitung Nachbarschaftshilfe fördert und Pflegebedürftige unterstützen kann.

Unter welchen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen ein Servicepunkt funktioniert, welche Kompromisse manchmal notwendig sind, wie dadurch Nachbarschaftshilfe gefördert werden kann und welchen Beitrag sie für die Unterstützung von Pflegebedürftigen und der Entlastung ihrer Angehörigen leisten kann, wurde in einem multimedialen Handbuch zusammengefasst.